Fraktionszwang statt «Nur dem Gewissen unterworfen»

Eben lief auf Phoenix eine Wiederholung einer Sendung von ZDF Info vom Dezember 2011, der sehenswerte Kurzfilm «Die Abweichler» (zdf.de, Video, 13:44 Minuten).

Screenshot: «Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.»

Screenshot: zdf.de.

Porträtiert werden vier Abgeordnete des deutschen Bundestags, die dazu stehen, ab und zu mal so zu stimmen, wie sie es für richtig halten und nicht so, wie die Fraktion, deren Mitglied sie sind, es ihnen vorgibt:

Sie erzählen, dass sie dadurch Probleme bekommen haben, dass ihnen deshalb unter anderem Posten verwehrt blieben.
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E-Voting: Mehr Sicherheit durch mehr Transparenz in der Schweiz?

Abstimmen und Wählen via Internet setzen voraus, dass Stimmbürger und Wähler den verwendeten E-Voting-Systemen vertrauen. Nur Abstimmungs- und Wahlergebnisse, denen Stimmbürger und Wähler vertrauen, geniessen jene Legitimation, die für eine funktionierende Demokratie notwendig ist. Das wichtigste Mittel zur Bildung von Vertrauen ist Transparenz, denn nur sie ermöglicht eine unabhängige und damit glaubwürdige Überprüfung der Sicherheit von E-Voting.

Transparenz im E-Voting: Beispiel «Washington D.C.»

Dank solcher Transparenz konnten beispielsweise Wissenschaftler die zahlreichen Sicherheitslücken bei einem E-Voting-Versuch in der amerikanischen Hauptstadt Washington D.C. aufdecken. Heise Online fasste die entsprechende englischsprachige Publikation «Attacking the Washington, D.C. Internet Voting System» (PDF) wie folgt zusammen (mit Hervorhebungen durch mich):

«Forschern […] ist es […] gelungen, die Sicherheitsfunktionen eines Pilotprojekts für ein Online-Wahlverfahren der US-Hauptstadt Washington innerhalb kürzester Zeit größtenteils auszuhebeln. ‹Binnen 48 Stunden nach dem Aufschalten des Systems hatten wir fast die vollständige Kontrolle über den Wahlserver›, schreiben die Wissenschaftler in einem jetzt veröffentlichten Aufsatz […]. ‹Wir konnten erfolgreich jede Stimmabgaben ändern und fast jede der geheimen Wahlurnen offenlegen.› Entdeckt worden sei der Hack erst nach knapp zwei Geschäftstagen ­ und auch das vermutlich nur, weil die Eindringlinge bewusst eine deutlich sichtbare Spur hinterlassen hätten.

Die Macher des kommunalen E-Voting-Systems, mit dem im Ausland lebende Wahlberechtigte ihre Stimme über eine Website abgeben sollten, luden Sicherheitsexperten 2010 zu Tests ein. […] Als vorbildhaft loben die Wissenschaftler die Transparenz des Systems. Seine Architektur habe aber grundlegende Sicherheitsschwächen aufgewiesen und gängigen Hackerangriffen wie einer ‹Shell Injection› nicht standgehalten.

Die Wissenschaftler ziehen die Schlussfolgerung, dass sichere Online-Wahlsysteme generell schwierig zu konstruieren seien. Ein kleiner Konfigurations- oder Implementierungsfehler unterwandere die Legitimität des gesamten Wahlprozesses. Selbst wenn keine zentralen Server als besondere Angriffspunkte verwendet würden, ergäben sich zahlreiche Angriffspunkte. Um E-Voting sicher zu machen, müssten noch fundamentale Fortschritte im Security-Bereich gemacht werden.»

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Griechenland: Abweichler ausgeschlossen

Das griechische Parlament hat erneut einem Sparprogramm zugestimmt, das Zugang zu weiteren finanziellen Hilfen ermöglicht – ansonsten wäre wohl der (faktisch längst erfolgte) Bankrott des Landes tatsächlich eingetreten. Zustande gekommen ist das neue Sparpaket mit Stimmen der Koalition von Konservativen und Sozialisten:

«Für das Gesetz stimmten 199 der 278 anwesenden Abgeordneten, 74 votierten dagegen. Die griechische Regierungskoalition schloss unmittelbar nach der Abstimmung 43 Abgeordnete, die gegen den Gesetzesentwurf gestimmt hatten, aus ihren Reihen aus. Die Sozialisten verbannten 22 ihrer Abgeordneten, die Konservativen 21. Ihre Mehrheit im 300 Sitze zählenden Parlament schrumpfte damit von 236 auf 193.»

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Liechtenstein: Direkte Demokratie in Zukunft ohne fürstliches Vetorecht?

Foto: Fürstensitz Schloss Vaduz in Liechtenstein, Wikimedia Commons/Presse- und Informationsamt, Vaduz, CC BY-SA 3.0-Lizenz.

«Das Fürstentum [Liechtenstein] ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage […] die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.»

So lautet Artikel 2 der Verfassung des Fürstentums Liechenstein. In diesem Rahmen haben die liechtensteinischen Landesbürger unter anderem die direktdemokratische Möglichkeit, mit Volksinitiativen ihren Willen direkt auszudrücken. Die Annahme einer Vorlage in einer Volksabstimmung genügt aber nicht zur Umsetzung, sondern hängt immer von der Sanktion durch den Landesfürsten oder dessen Stellvertreter ab. «Sanktion» bedeutet, dass eine angenommene Volksinitiative nur mit Zustimmung des Fürsten von und zu Liechtenstein umgesetzt wird.

Diesen Umstand möchte die Volksinitiative «JA – damit DEINE Stimme zählt», die momentan im Fürstentum Liechtenstein der notwendigen Vorprüfung unterzogen wird, wie folgt ändern:

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Bundesrat lehnt Volkswahl des Bundesrates ab


Bild: Schweizerischer Bundesrat 2012 («Bundesratsfoto»).

In der Schweiz bezog heute der Bundesrat, das heisst die Bundesregierung, ablehnend Stellung zur hängigen eidgenössischen Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates». Im Wesentlichen begründet der – bislang nicht vom schweizerischen Wahlvolk gewählte – Bundesrat seine Ablehnung mit dem bisherigen Wahlverfahren, das sich bewährt habe und deshalb nicht geändert werden solle:

«[…] Er kam zum Schluss, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden soll. Die Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte durch die Bundesversammlung habe sich bewährt. Das seit 1985 aus Männern und Frauen zusammengesetzte Bundesratskollegium repräsentiere die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen. Es sei diesem Kollegium immer wieder gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Herausforderungen der jeweiligen Zeit erfolgreich bewältigen konnte.»

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