Zögerliche Haltung der schottischen Nationalisten zur direkten Demokratie

Referendum Whiskey im Scottish National Museum in Edinburgh (Foto: Lukas Leuzinger)In absehbarer Zeit werden die Schotten wieder mit dem Referendum Whiskey anstossen können. Zwar verspricht die Scottish National Party (SNP) seit Jahren, eine Volksabstimmung zur Unabhängigkeit von Grossbritannien durchzuführen. Doch seit die Nationalisten vergangenen Mai die absolute Mehrheit im schottischen Parlament errungen haben und alleine die Regierung bilden, werden sie ihr Versprechen wohl wahrmachen müssen, auch wenn das Thema aufgrund der wirtschaftlichen Situation zuletzt an Bedeutung verloren hat. Gemäss Premierminister Alex Salmond soll die Volksabstimmung nun in der zweiten Hälfte der Legislatur stattfinden – also 2013, 2014 oder 2015.

Voraussichtlich werden dem Stimmvolk drei Optionen vorgelegt: Der Status Quo, also der Verbleib im Vereinigten Königreich, die vollständige Unabhängigkeit sowie ein Mittelweg, bei dem Schottland zwar weiterhin zu Grossbritannien gehören würde, allerdings mit deutlich ausgebauten Autonomierechten1. Dies entspricht im Prinzip einem direkten Gegenvorschlag, wie er bei Volksinitiativen in der Schweiz üblich ist, mit dem Unterschied, dass dieser von Regierung oder Parlament in der Regel vorgebracht wird, um die Annahme einer Vorlage zu verhindern. Es ist deshalb auch nicht ganz klar, weshalb die SNP selbst einen Gegenvorschlag zur Abstimmung bringt. Es ist gut möglich, dass damit das eigentliche Ziel der SNP, die Unabhängigkeit, verhindert wird.

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Demokratie ist schon gut – aber eigentlich nur, wenn «die Richtigen» «das Richtige» wollen

«Mehr Demokratie – aber wie?» – fragt sich der deutsche Soziologe Thomas Wagner in einem Gastbeitrag auf freitag.de.

Demokratie in "Der Freitag"

Nach längerem, einschläferndem Abwägen, wie man denn bloss mehr Demokratie wagen könnte in Deutschland, kommt er dann kurz vor Schluss auf den Punkt:

Neben aufrichtigen Demokraten, Globalisierungskritikern und engagierten Linken strecken neoliberale Vordenker und Rechtspopulisten zunehmend ihre Fühler in ihr aus. Dabei können diese Mogeldemokraten an eine in Deutschland tief sitzende Verachtung gegenüber der Parteiendemokratie anknüpfen.

Wie ist das? Bürger, die sich nicht als engagierte Linke verstehen, sind keine aufrichtigen Demokraten? Sondern Mogeldemokraten? Oder war das ganz, ganz anders gemeint? Ich habe nicht den Eindruck.

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«Regierungschefs entschieden, Parlamente nickten»

Es wird wieder eifrig gerettet in Europa, heute billigte der deutsche Bundestag mit 503 von 596 Stimmen die Hebelung des Euro-Rettungsfonds.

Publizist Heribert Prantl gibt zu bedenken, dass es bei diesem Rettungskampf «nicht nur um Europa und den Euro» geht, sondern auch die Frage «an wem die Kosten für den Kampfeinsatz hängenbleiben – und zu welchen Anteilen.»

Zur Europäischen Union schreibt er, sie habe seit jeher nur nach dem Prinzip «Hauptsache, es funktioniert» gearbeitet:

Heribert PrantlEs zählte immer nur das schöne Ergebnis; man fragte kaum, wie es zustande kommt. So wurde aus der EWG die EG und dann die EU, so führte man den Euro ein. Man ging immer den einfachen Weg, einen Weg, bei dem man um die Bürger möglichst wenig werben musste. Regierungschefs entschieden, Parlamente nickten.

Aber heute kulminieren die Schwierigkeiten dieser Funktionslogik. Die Menschen, so hieß es stets, müssten Vertrauen in das Wachsen und Werden Europas haben; man solle das Wachsen nicht stören. Deshalb wurden Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten in Deutschland immer abgelehnt. Irgendwann, so hieß es, werde man den Bürger schon noch fragen – aber nicht jetzt, sondern erst dann, wenn die Menschen spüren, dass die EU nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für sie gut ist. Dieser Zeitpunkt ist in immer weitere Ferne gerückt. Brüssel hat sich so daran gewöhnt, der direkten Demokratie möglichst aus dem Weg zu gehen, dass dort manche jetzt auch die repräsentative Demokratie stört.

«Europas Betriebssystem ist die Demokratie, nicht der Euro»
(sueddeutsche.de, Heribert Prantl)

Bild: Heribert Prantl, Wikipedia Commons / Dontworry, CC BY-SA-Lizenz.

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E-Voting in der Schweiz weiterhin ohne Transparenz, aber …

Im Mai 2011 führte unsere Anfrage bei der Schweizerischen Bundeskanzlei zur Sicherheit von E-Voting (Vote électronique) mit Blick auf die Eidgenössischen Wahlen 2011 zu nervösem Schweigen. Im Juli 2011 gelangten wir deshalb auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes erneut an die Bundeskanzlei – wiederum erfolglos.

E-Voting weiterhin ohne Transparenz, aber …

In der Folge ersuchten wir beim zuständigen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Schlichtung, wie sie das Öffentlichkeitsgesetz vorsieht. Mit etwas Verzögerung fand die entsprechende Schlichtungsverhandlung vor rund zehn Tagen statt. Leider sahen sich die Vertreter der Bundeskanzlei auch in diesem Rahmen nicht in der Lage, die gewünschte Transparenz beim E-Voting in der Schweiz zu schaffen – insbesondere mit Verweis auf die beteiligten Kantone, in denen E-Voting unter Aufsicht der Bundeskanzlei stattfindet, und die sich auf ausdrückliche Nachfrage der Bundeskanzlei hin gegen Transparenz zum jetzigen Zeitpunkt aussprachen. Damit konnte sich die Bundeskanzlei erfolgreich auf eine Ausnahme im Öffentlichkeitsgesetz berufen, die vorsieht, dass das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene unter anderem nicht gilt, falls das Verhältnis von Bund und Kantonen beeinträchtigt werden könnte.

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Nur wer sich verändert, bleibt sich treu

Michael EflerUnser «Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid» ist vor über zehn Jahren durch intensive Diskussionen in einem Arbeitskreis sowie auf mehreren Mitgliederversammlungen entwickelt und beschlossen worden. Vieles hat sich seitdem getan. Durch den vor allem von Mehr Demokratie angestoßenen «Siegeszug» der direkten Demokratie haben wir sehr viel mehr praktische Erfahrungen mit Bürger- und Volksentscheiden, die auch problematische Aspekte der direkten Demokratie bzw. ihrer unzureichenden Ausgestaltung aufgezeigt haben. Ein Beispiel ist der Volksentscheid über die Schließung des Flughafens Tempelhof. Er hat das Problem der mangelnden Verbindlichkeit bestimmter Volksentscheide verdeutlicht, während bei anderen Abstimmungen die mangelnde finanzielle Transparenz der Initiatoren in der Kritik stand.

Volksentscheide in der Schweiz haben Fragen des Minderheitenschutzes und des Verhältnisses des Völkerrechtes mit der direkten Demokratie aufgeworfen. Die direktdemokratischen Erfahrungen in den US-Bundesstaaten richten den Fokus auf die teilweise Kommerzialisierung der direkten Demokratie sowie die Einschränkung parlamentarischer Handlungsmöglichkeiten. Auch technologische Entwicklungen wie die rasante Ausbreitung des Internets und das Web 2.0 sollten bei der Ausgestaltung direktdemokratischer Verfahren eine Rolle spielen. Seit der letzten intensiven Diskussion hat Mehr Demokratie außerdem viele neue Mitglieder hinzu gewonnen, die ihre eigenen Erfahrungen und Vorstellungen zur Ausgestaltung der direkten Demokratie in die Debatte einbringen möchten.

Genug Gründe also, Bestehendes zu hinterfragen und neue Antworten zu finden. Allerdings soll es nicht darum gehen, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wir haben aus meiner Sicht bereits einen guten Vorschlag, den es weiterzuentwickeln, aber nicht vollständig neu zu erfinden gilt.

Der Änderungsfahrplan
Die Überarbeitung soll in einem möglichst breiten und intensiven Diskussionsprozess erfolgen. Bereits zwei Mal hat sich der erweiterte Bundesvorstand mit dem Thema beschäftigt und Änderungsempfehlungen erarbeitet; es gab eine Debatte im Kuratorium sowie teils intensive Diskussionen in mehreren Landesverbänden. Auf der Bundesmitgliederversammlung im November möchten wir die bisherigen Empfehlungen – soweit es der Zeitplan zulässt – beraten und abstimmen. Im März 2012 werden dann die wichtigsten Ausgestaltungsfragen auf einer Fachtagung, die wir gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalten, diskutiert. Die noch offenen Punkte thematisiert anschließend die übernächste Mitgliederversammlung im Frühjahr 2012. Den Schlusspunkt bildet eine Mitgliederurabstimmung im Sommer/Herbst 2012, bei der über die strittigsten Punkte entschieden wird.

Im Folgenden sollen die Änderungsvorschläge des erweiterten Bundesvorstandes kurz erläutert werden.

1. Bindungswirkung
Die Veränderungssperre in unserem Entwurf («Ein Gesetz des Bundestages, das ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz wesentlich ändert oder aufhebt, bedarf der Zustimmung des Volkes») soll gestrichen werden. Demokratie bedeutet Offenheit und Veränderungsfähigkeit. Wir wollen nicht, dass Dinge in Stein gemeißelt werden – auch keine Volksentscheide. Wir wollen, dass parlamentarische Entscheidungen direktdemokratisch korrigiert und direktdemokratische Entscheidungen parlamentarisch geändert werden können. Insbesondere in Kalifornien gibt es schlechte Erfahrungen mit der – dort ähnlich unseres früheren Entwurfs geregelten – Veränderungssperre.

Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass eine parlamentarische Entscheidung sehr viel schneller und einfacher getroffen werden kann als eine direktdemokratische Entscheidung. Außerdem gibt es leider Beispiele aus den Bundesländern, bei denen Parlamente Volksentscheide nach kurzer Zeit vollständig oder weitgehend «gekippt» haben. Deswegen braucht es einen Schutzmechanismus. Diesen haben wir mit dem fakultativen Referendum (Volksbegehren gegen Parlamentsbeschlüsse) aber ohnehin. Eine Möglichkeit wäre, das Quorum von 500.000 Unterschriften für den Fall der Änderung eines Volksgesetzes noch etwas weiter abzusenken.

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