Frank A. Meyer: Direkte Demokratie «geht nicht für Deutschland»

Es gibt kaum Schweizer, die sich öffentlich gegen die Direkte Demokratie wenden. Kein Wunder, denn tatsächlich hat die Schweiz seit der Einführung der Direkten Demokratie einen beeindruckenden Weg aus der Armut zum Wohlstand hingelegt – ob es eine direkte Verbindung gibt, sei mal dahingestellt.

Frank A. Meyer, in Berlin residierender Chefpublizist des Schweizer Ringier-Verlags, wagt es dennoch. Zwar mag er sich im 5:35 Minuten dauernden Video auf Cicero.de nicht zu einer generellen Absage an die Direkte Demokratie durchringen, für Deutschland hält er diese Entscheidungsform aber für «gefährlich» (ab Minute 4:30):

«Deutschland hat auch eine Vergangenheit. Auf die muss man mal blicken und sagen: Oi, oi, oi, das ist eine Vergangenheit, die sich wohl nicht eignet für dieses Instrument. Auch wenn das Instrument heute benutzt werden soll in einer sehr gesicherten Demokratie.

Aber wenn Deutschland als die im Moment führende (demokratische) Macht in Europa plötzlich noch in eine Stimmungsdemokratie, in eine Hetzdemokratie verwandelt wird durch Volksbegehren, Volksabstimmungen – das seh ich nicht. Das würde dann auch uns Schweizer Angst machen. Das ist nicht gut. Das geht nicht für Deutschland.»

Dass eine Entscheidungsform im einen Land gefährlich sein soll und im anderen nicht, leuchtet mir nicht ein.

Frank A. Meyer im Video auf Cicero.de

Und «Hetzdemokratie» durch die Zuteilung von Volksrechten? Wie jetzt, muss ich mich als Schweizer vor dem heutigen Ausgang der Volksabstimmung über «Stuttgart 21» fürchten? Das ist doch einfach Unsinn. Überhaupt erzählt Frank A. Meyer im Video einiges, was sachlich schlicht und einfach falsch ist:
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Zögerliche Haltung der schottischen Nationalisten zur direkten Demokratie

Referendum Whiskey im Scottish National Museum in Edinburgh (Foto: Lukas Leuzinger)In absehbarer Zeit werden die Schotten wieder mit dem Referendum Whiskey anstossen können. Zwar verspricht die Scottish National Party (SNP) seit Jahren, eine Volksabstimmung zur Unabhängigkeit von Grossbritannien durchzuführen. Doch seit die Nationalisten vergangenen Mai die absolute Mehrheit im schottischen Parlament errungen haben und alleine die Regierung bilden, werden sie ihr Versprechen wohl wahrmachen müssen, auch wenn das Thema aufgrund der wirtschaftlichen Situation zuletzt an Bedeutung verloren hat. Gemäss Premierminister Alex Salmond soll die Volksabstimmung nun in der zweiten Hälfte der Legislatur stattfinden – also 2013, 2014 oder 2015.

Voraussichtlich werden dem Stimmvolk drei Optionen vorgelegt: Der Status Quo, also der Verbleib im Vereinigten Königreich, die vollständige Unabhängigkeit sowie ein Mittelweg, bei dem Schottland zwar weiterhin zu Grossbritannien gehören würde, allerdings mit deutlich ausgebauten Autonomierechten1. Dies entspricht im Prinzip einem direkten Gegenvorschlag, wie er bei Volksinitiativen in der Schweiz üblich ist, mit dem Unterschied, dass dieser von Regierung oder Parlament in der Regel vorgebracht wird, um die Annahme einer Vorlage zu verhindern. Es ist deshalb auch nicht ganz klar, weshalb die SNP selbst einen Gegenvorschlag zur Abstimmung bringt. Es ist gut möglich, dass damit das eigentliche Ziel der SNP, die Unabhängigkeit, verhindert wird.

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Demokratie ist schon gut – aber eigentlich nur, wenn «die Richtigen» «das Richtige» wollen

«Mehr Demokratie – aber wie?» – fragt sich der deutsche Soziologe Thomas Wagner in einem Gastbeitrag auf freitag.de.

Demokratie in "Der Freitag"

Nach längerem, einschläferndem Abwägen, wie man denn bloss mehr Demokratie wagen könnte in Deutschland, kommt er dann kurz vor Schluss auf den Punkt:

Neben aufrichtigen Demokraten, Globalisierungskritikern und engagierten Linken strecken neoliberale Vordenker und Rechtspopulisten zunehmend ihre Fühler in ihr aus. Dabei können diese Mogeldemokraten an eine in Deutschland tief sitzende Verachtung gegenüber der Parteiendemokratie anknüpfen.

Wie ist das? Bürger, die sich nicht als engagierte Linke verstehen, sind keine aufrichtigen Demokraten? Sondern Mogeldemokraten? Oder war das ganz, ganz anders gemeint? Ich habe nicht den Eindruck.

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«Regierungschefs entschieden, Parlamente nickten»

Es wird wieder eifrig gerettet in Europa, heute billigte der deutsche Bundestag mit 503 von 596 Stimmen die Hebelung des Euro-Rettungsfonds.

Publizist Heribert Prantl gibt zu bedenken, dass es bei diesem Rettungskampf «nicht nur um Europa und den Euro» geht, sondern auch die Frage «an wem die Kosten für den Kampfeinsatz hängenbleiben – und zu welchen Anteilen.»

Zur Europäischen Union schreibt er, sie habe seit jeher nur nach dem Prinzip «Hauptsache, es funktioniert» gearbeitet:

Heribert PrantlEs zählte immer nur das schöne Ergebnis; man fragte kaum, wie es zustande kommt. So wurde aus der EWG die EG und dann die EU, so führte man den Euro ein. Man ging immer den einfachen Weg, einen Weg, bei dem man um die Bürger möglichst wenig werben musste. Regierungschefs entschieden, Parlamente nickten.

Aber heute kulminieren die Schwierigkeiten dieser Funktionslogik. Die Menschen, so hieß es stets, müssten Vertrauen in das Wachsen und Werden Europas haben; man solle das Wachsen nicht stören. Deshalb wurden Volksabstimmungen in EU-Angelegenheiten in Deutschland immer abgelehnt. Irgendwann, so hieß es, werde man den Bürger schon noch fragen – aber nicht jetzt, sondern erst dann, wenn die Menschen spüren, dass die EU nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für sie gut ist. Dieser Zeitpunkt ist in immer weitere Ferne gerückt. Brüssel hat sich so daran gewöhnt, der direkten Demokratie möglichst aus dem Weg zu gehen, dass dort manche jetzt auch die repräsentative Demokratie stört.

«Europas Betriebssystem ist die Demokratie, nicht der Euro»
(sueddeutsche.de, Heribert Prantl)

Bild: Heribert Prantl, Wikipedia Commons / Dontworry, CC BY-SA-Lizenz.

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E-Voting in der Schweiz weiterhin ohne Transparenz, aber …

Im Mai 2011 führte unsere Anfrage bei der Schweizerischen Bundeskanzlei zur Sicherheit von E-Voting (Vote électronique) mit Blick auf die Eidgenössischen Wahlen 2011 zu nervösem Schweigen. Im Juli 2011 gelangten wir deshalb auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes erneut an die Bundeskanzlei – wiederum erfolglos.

E-Voting weiterhin ohne Transparenz, aber …

In der Folge ersuchten wir beim zuständigen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Schlichtung, wie sie das Öffentlichkeitsgesetz vorsieht. Mit etwas Verzögerung fand die entsprechende Schlichtungsverhandlung vor rund zehn Tagen statt. Leider sahen sich die Vertreter der Bundeskanzlei auch in diesem Rahmen nicht in der Lage, die gewünschte Transparenz beim E-Voting in der Schweiz zu schaffen – insbesondere mit Verweis auf die beteiligten Kantone, in denen E-Voting unter Aufsicht der Bundeskanzlei stattfindet, und die sich auf ausdrückliche Nachfrage der Bundeskanzlei hin gegen Transparenz zum jetzigen Zeitpunkt aussprachen. Damit konnte sich die Bundeskanzlei erfolgreich auf eine Ausnahme im Öffentlichkeitsgesetz berufen, die vorsieht, dass das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene unter anderem nicht gilt, falls das Verhältnis von Bund und Kantonen beeinträchtigt werden könnte.

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