
Bild: Schweizerischer Bundesrat 2012 («Bundesratsfoto»).
In der Schweiz bezog heute der Bundesrat, das heisst die Bundesregierung, ablehnend Stellung zur hängigen eidgenössischen Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates». Im Wesentlichen begründet der – bislang nicht vom schweizerischen Wahlvolk gewählte – Bundesrat seine Ablehnung mit dem bisherigen Wahlverfahren, das sich bewährt habe und deshalb nicht geändert werden solle:
«[…] Er kam zum Schluss, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden soll. Die Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte durch die Bundesversammlung habe sich bewährt. Das seit 1985 aus Männern und Frauen zusammengesetzte Bundesratskollegium repräsentiere die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen. Es sei diesem Kollegium immer wieder gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Herausforderungen der jeweiligen Zeit erfolgreich bewältigen konnte.»
Die Stellungnahme des Bundesrates überrascht nicht, denn die heutigen Mitglieder des Bundesrates wurden nicht direktdemokratisch vom Wahlvolk gewählt. Ihre Wahl erfolgte stattdessen durch die Vereinigte Bundesversammlung, das heisst gemeinsam durch die Mitglieder der beiden Kammern des schweizerischen Bundesparlaments. Insofern ist verständlich, dass der heutige Bundesrat das Verfahren der eigenen Wahl für bewährt hält. Im Gegensatz dazu fordert die erwähnte Volksinitiative mit dem neuen Absatz 2 von Artikel 175 der Schweizerischen Bundesverfassung die direkte Volkswahl im Wahlmodus der Mehrheitswahl:
«Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.»
Der Bundesrat hält sein heutiges Wahlverfahren auch für bewährt, weil dadurch aus seiner Sicht die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen repräsentiert werden. Der geltende Absatz 4 von Artikel 175 der Bundesverfassung enthält dazu folgende Bestimmung:
«Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.»
Die angemessene Vertretung besteht traditionellerweise darin, dass zwei der sieben Bundesräte aus der italienisch- oder französischsprachigen Schweiz stammen. Daran möchte auch die erwähnte Volksinitiative festhalten und sieht dafür folgende Bestimmung vor:
«Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.«
Abgesehen davon könnte das Wahlvolk entscheiden, wie es die eigene Repräsentation im Bundesrat ausgestalten möchte.
Die Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» stammt von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Bemerkenswert dabei ist, dass die SVP bei direkten Regierungswahlen, wie sie in den schweizerischen Kantonen üblich sind, normalerweise deutlich weniger erfolgreich abschneidet als ihr Wähleranteil vermuten lassen würde. Die SVP setzt sich dennnoch für die Volkswahl des Bundesrat, wie unter anderem die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am 7. Juli 2011 vermerkte:
«Dass die SVP in einem Majorzsystem weniger Chancen auf einen Regierungssitz hat, schreckt [SVP-Parteipräsident] Brunner nicht. Für profilierte Parteien werde es schwieriger, aber die SVP habe nicht in erster Linie auf sich selber geschaut. ‹Das Volk solle nach 1900 und 1942 wieder die Gelegenheit haben, über die Volkswahl des Bundesrats abzustimmen›, sagte der SVP-Chef.»
Die von Brunner erwähnten Jahreszahlen beziehen sich auf zwei frühere Volksinitiativen zur Volkswahl des Bundesrates, die von der Sozialdemokratischen Partei (SP) stammten und jeweils scheiterten: Einerseits die Volksinitiative «für die Volkswahl des Bundesrates und die Vermehrung der Mitgliederzahl» von 1900 und andererseits die fast gleich lautende Volksinitiative zur «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl» von 1942. Auch heute findet die Volkswahl des Bundesrates Befürworter im linken politischen Lager, wie ebenfalls die NZZ dokumentierte und wie auch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrat Josef Zisyadis zeigte.
Bild: Schweizerischer Bundesrat 2012 («Bundesratsfoto»).
In der Schweiz bezog heute der Bundesrat, das heisst die Bundesregierung, ablehnend Stellung zur hängigen eidgenössischen Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates». Im Wesentlichen begründet der – bislang nicht vom schweizerischen Wahlvolk gewählte – Bundesrat seine Ablehnung mit dem bisherigen Wahlverfahren, das sich bewährt habe und deshalb nicht geändert werden solle:
«[…] Er kam zum Schluss, dass das Wahlverfahren nicht geändert werden soll. Die Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte durch die Bundesversammlung habe sich bewährt. Das seit 1985 aus Männern und Frauen zusammengesetzte Bundesratskollegium repräsentiere die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen. Es sei diesem Kollegium immer wieder gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schweiz die Herausforderungen der jeweiligen Zeit erfolgreich bewältigen konnte.»
Die Stellungnahme des Bundesrates überrascht nicht, denn die heutigen Mitglieder des Bundesrates wurden nicht direktdemokratisch vom Wahlvolk gewählt. Ihre Wahl erfolgte stattdessen durch die Vereinigte Bundesversammlung, das heisst gemeinsam durch die Mitglieder der beiden Kammern des schweizerischen Bundesparlaments. Insofern ist verständlich, dass der heutige Bundesrat das Verfahren der eigenen Wahl für bewährt hält. Im Gegensatz dazu fordert die erwähnte Volksinitiative mit dem neuen Absatz 2 von Artikel 175 der Schweizerischen Bundesverfassung die direkte Volkswahl im Wahlmodus der Mehrheitswahl:
«Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.»
Der Bundesrat hält sein heutiges Wahlverfahren auch für bewährt, weil dadurch aus seiner Sicht die wichtigsten Parteien, Landesgegenden und Sprachgruppen repräsentiert werden. Der geltende Absatz 4 von Artikel 175 der Bundesverfassung enthält dazu folgende Bestimmung:
«Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.»
Die angemessene Vertretung besteht traditionellerweise darin, dass zwei der sieben Bundesräte aus der italienisch- oder französischsprachigen Schweiz stammen. Daran möchte auch die erwähnte Volksinitiative festhalten und sieht dafür folgende Bestimmung vor:
«Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.«
Abgesehen davon könnte das Wahlvolk entscheiden, wie es die eigene Repräsentation im Bundesrat ausgestalten möchte.
Die Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates» stammt von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Bemerkenswert dabei ist, dass die SVP bei direkten Regierungswahlen, wie sie in den schweizerischen Kantonen üblich sind, normalerweise deutlich weniger erfolgreich abschneidet als ihr Wähleranteil vermuten lassen würde. Die SVP setzt sich dennnoch für die Volkswahl des Bundesrat, wie unter anderem die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) am 7. Juli 2011 vermerkte:
«Dass die SVP in einem Majorzsystem weniger Chancen auf einen Regierungssitz hat, schreckt [SVP-Parteipräsident] Brunner nicht. Für profilierte Parteien werde es schwieriger, aber die SVP habe nicht in erster Linie auf sich selber geschaut. ‹Das Volk solle nach 1900 und 1942 wieder die Gelegenheit haben, über die Volkswahl des Bundesrats abzustimmen›, sagte der SVP-Chef.»
Die von Brunner erwähnten Jahreszahlen beziehen sich auf zwei frühere Volksinitiativen zur Volkswahl des Bundesrates, die von der Sozialdemokratischen Partei (SP) stammten und jeweils scheiterten: Einerseits die Volksinitiative «für die Volkswahl des Bundesrates und die Vermehrung der Mitgliederzahl» von 1900 und andererseits die fast gleich lautende Volksinitiative zur «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl» von 1942. Auch heute findet die Volkswahl des Bundesrates Befürworter im linken politischen Lager, wie ebenfalls die NZZ dokumentierte und wie auch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrat Josef Zisyadis zeigte.
9 Kommentare
Genauso wie die beiden Vorläuferinitiativen der SP ist die Initiative der SVP ein reines taktisches Manöver. Die SP hatte mit ihren beiden Initiativen Druck auf die anderen Parteien ausüben wollen, ihr einen Bundesratssitz zuzugestehen. Dies passierte schliesslich auch (wenn auch erst 1943, ein Jahr nach der zweiten Abstimmung).
Bei der SVP liegt der Fall ähnlich: Sie ist nicht daran interessiert, dass die Initiative angenommen wird. Das zeigt nur schon die Halbherzigkeit, mit der sie sich bisher dafür einsetzt. Das eigentliche Ziel hinter der Initiative ist ein zweiter Sitz in der Regierung, wie er ihr gemäss den Regeln der Konkordanz zusteht. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass die Initiative nach der Abwahl von Christoph Blocher aus dem Bundesrat eingereicht wurde, obwohl die SVP schon lange damit liebäugelte.
Die Ironie des Ganzen ist, dass die anderen Parteien der Initiative ungewollt Auftrieb gegeben haben, indem sie der SVP bei den letzten Bundesratswahlen erneut einen zweiten Sitz verwehrten. Dadurch könnte es der Volkswahl des Bundesrats letztlich zum Durchbruch reichen, obwohl sie niemand wirklich will.
@Lukas Leuzinger:
Ich sehe einen wichtigen Unterschied: Die SP konnte 1942 damit rechnen, in einer Volkswahl die gewünschten Vertreter im Bundesrat zu erhalten. Die heutige SVP hingegen kann damit nicht rechnen – und das wissen auch die anderen Parteien. Insofern leuchtet mir das taktische Manöver nicht auf Anhieb ein.
Wenn die SVP nicht damit rechnen könnte, dass ihre gewünschten Vertreter in einer Volkswahl gewählt würden, hätte sie erst recht kein Interesse daran, dass ihre Initiative angenommen wird. Insofern würde das doch meine These eines taktischen Manövers stützen. Oder verstehe ich Sie falsch?
Im Übrigen sehe ich diesbezüglich keinen wesentlichen Unterschied zwischen der SP und der SVP.
@Lukas Leuzinger:
Ich sehe das taktische Manöver schlicht nicht. Wie hilft die Volksinitiative der SVP, die beanspruchten zwei Vertreter im Bundesrat stellen zu können?
Im Übrigen liegt die Förderung der Direkten Demokratie durchaus im Interesse der SVP. Ungewöhnlich ist auch nicht, dass Parteien genauso wie Abstimmende oder Wähler gegen ihre mutmasslichen Interessen handeln.
Die SVP macht bzw. machte mit der Initiative Druck auf die anderen Parteien, ihr einen zweiten Sitz zu geben. Sie spekulierte darauf, dass diese die Konkordanz wiederherstellen würden, um zu verhindern, dass der Unmut in der Bevölkerung der Initiative zum Durchbruch verhilft. Die Taktik ist vorderhand nicht aufgegangen, aber zurück kann die SVP nun nicht mehr.
1. In wessen Interesse?
2. Die Wahl der Regierung hat – wie alle Wahlen – nichts mit direkter Demokratie zu tun. Aber diese Diskussion hatten wir ja bereits.
Bundesratswahl durch das Parlament = Indirekte Demokratie. Bundesratswahl durch das Volk = Direkte Demokratie. Sachunmittelbare Demokratie ist nur ein Teil der Direkten Demokratie, Wikipedia hin oder her.
@Bobby Frey:
Das sehe ich auch so. Man kann wie immer auch anderer Meinung sein, aber die eigene Definition zur einzig richtigen zu erklären, ist unsinnig.
@Bobby Frey:
Nein, direkte Demokratie bezieht sich ausschliesslich auf Sachfragen. Die Frage, ob die Regierung vom Volk bestimmt wird oder vom Parlament, ist eine Frage des Regierungssystems und als solche völlig unabhängig von der Frage, inwiefern das Volk direkt über Sachfragen entscheiden kann. Direkte Demokratie ist sowohl in parlamentarischen Systemen (z.B. in der Schweiz) als auch in präsidentiellen Systemen (z.B. in den USA) möglich.
Die beiden Unterscheidungen dürfen deshalb nicht vermischt werden, denn sie beziehen sich auf ganz verschiedene Dinge.
Grundsätzlich interessante Fragen.
Wesentlicher scheint mir hingegen, ob eine zweifellos medial massiv oktroyierte Wählerschaft in der Lage wäre, den für die komplexe Zusammenarbeit zwischen Legislative und Exekutive angemessenen Magistraten zu wählen, oder ob ihnen hierfür nicht schlicht die nötigen Detailinformationen fehlen würden.