Vor dem Volksentscheid zur Schulreform in Hamburg

In Hamburg findet am Sonntag, 18. Juli, ein Volksentscheid zur Schulreform statt. Und das Volk beteiligt sich – bereits jetzt sind bei den Bezirksämtern über 400′000 Abstimmungsbriefe eingegangen.

Wenn weniger als 247′335 Personen für den Volksentscheid stimmen, ist er gegenstandslos. Denn ein Quorum sieht vor, dass «mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten» sich dafür ausspricht. Grundlage dafür sind die 1′236′671 Wahlberechtigten in der letzten Bürgerschaftswahl.

Eine der Massnahmen, das zu erreichen, sind Flyer in türkischer Sprache, auch wenn «nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche» wahlberechtigt sind. Wer es ganz genau wissen will, schaut in den vorbildlich zusammengestellten FAQs von hamburg.de unter «Wie viele Stimmen braucht eine Vorlage, damit sie erfolgreich ist?» nach. Dort heisst es:

Als erster Schritt wird überprüft, ob für eine Vorlage mehr „JA“- als „NEIN“-Stimmen abgegeben wurden. Sollten für eine Vorlage mehr „NEIN“- als „JA“-Stimmen abgegeben worden sein, ist die Vorlage gescheitert.

Wenn eine Vorlage mehr „JA“- als „NEIN“-Stimmen hat, wird im nächsten Schritt geprüft, ob die erforderliche Mindestzahl an „JA“-Stimmen, nämlich 247.335, erreicht worden ist.

Erreicht nur eine der Vorlagen diese Mindestzahl, hat sie gewonnen. Erreichen beide Vorlagen diese Anzahl, gewinnt die Vorlage mit der höheren Zahl an „JA“-Stimmen.

In dem (seltenen) Fall, dass beide Vorlagen die gleiche Anzahl an „JA“-Stimmen bekommen haben, wird die Anzahl der „NEIN“-Stimmen von der Anzahl der „JA“-Stimmen abgezogen und geprüft, welche Vorlage nach Abzug der „NEIN“-Stimmen mehr „JA“-Stimmen aufweist.

Erreicht keine der beiden Vorlagen die Mindestzahl, gilt weiterhin die Entscheidung der Bürgerschaft vom 3. März 2010, die der Vorlage der Bürgerschaft zugrunde liegt. (vgl. § 23 des Volksabstimmungsgesetzes)

Beantwortet werden dort auch Fragen wie diese:

Ich hatte einen Unfall und kann nicht mehr richtig schreiben. Kann mir jemand beim Ankreuzen helfen?

Ja, Sie können eine Hilfsperson bitten, die Kreuze für Sie zu machen, und zwar dort, wo Sie sie haben wollen. Den Abstimmungsschein muss auch nur diese Hilfsperson unter Angabe ihre persönlichen Daten unterschreiben. Sie brauchen keine Unterschrift darunter zu setzen.

Sowohl die Initiatoren der Initiative «Wir wollen lernen!» als auch die Hamburgische Bürgerschaft benutzen glücklich dreinsehende Kinder zur Unterstützung ihrer Argumente (PDF-Dateien: Stellungnahme der Initiatoren / Stellungnahme der Bürgerschaft).

Und so sieht der Stimmzettel aus:

Stimmzettel zum Volksentscheid zur Schulreform in Hamburg

Was fällt auf? Bei der Vorlage der Volksinitative werden drei umfangreiche Absätze auf den Stimmzettel gedruckt. Die Vorlage der Bürgerschaft dagegen kommt mit drei kompakten Absätzen aus, wobei nur der zweite Absatz überhaupt mit Inhalt gefüllt ist. Im ersten finden sich nur Buzzwords wie «besser», «gerechter» und «leistungsfähiger», die bei näherer Betrachtung überhaupt nichts aussagen. Im dritten Absatz geht es nur um die Unterstützung der «Entscheidung der Bürgerschaft».

Ohne Position zur Sachfrage zu beziehen, glaube ich behaupten zu dürfen, dass jemand, der mit der Sachfrage unvertraut ist, so dazu bewegt wird, einer Lösung, die scheinbar «einfacher» oder «klarer» wirkt, den Vorzug zu geben. Wer mag denn schon lange Absätze durchlesen, in denen nicht auf den ersten Blick klar wird, was gemeint ist? Und könnte schon etwas gegen eine «bessere», «gerechtere» und «leistungsfähigere» Schule einwenden?

Zum Vergleich: So sieht ein Stimmzettel im Kanton Zürich aus (aus unserem Beitrag «Direkte Demokratie in Briefform»).

Hier noch einige Links:

Volksentscheid am 18. Juli – Allgemeine Informationen (hamburg.de)
Schritt für Schritt – so funktioniert die Briefabstimmung (hamburg.de)
FAQs – Häufig gestellte Fragen und die Antworten (hamburg.de)
Schulreform in Hamburg (de.wikipedia.com)
Schulreform Hamburg (schulreform.hamburg.de)

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7 Kommentare

  1. Erstellt am 15. Juli 2010 um 15:19 | Permanent-Link

    Der Stimmzettel aus Zürich setzt viel mehr die Kenntnis dessen voraus, über das abgestimmt wird. Diese Kenntnis traut man entweder den Hamburgern nicht zu oder möchte auch denjenigen, die sich nicht exzessiv mit den Sachverhalten vertraut gemacht haben, die Möglichkeit geben, spontan in der Wahlkabine zu entscheiden. Auch könnte man anführen, dass man die doch recht komplizierte Thematik noch einmal rekapitulieren möchte, damit der jeweilige Wähler genau weiss, wofür (bzw. wogegen) er abstimmt.

    Wenn man nun suggeriert, dass der «einfachere» Text deswegen mehr Stimmen bekommen wird, gibt man indirekt zu, dass etliche Wähler nicht genau wissen, worüber sie abstimmen sollen und quasi im Affekt ihr Kreuz machen.

    Interessant wäre es herauszubekommen, wer die Texte verfasst hat und seit wann dies bekannt ist.

    • Erstellt am 15. Juli 2010 um 15:29 | Permanent-Link

      @Gregor Keuschnig: Der Wähler hat ja, wenn er abstimmt, den Zettel vor sich. Und da kann es schon sein, dass er, wenn er beide Texte nochmals durchliest, sich für die ihm einleuchtendere Version entscheidet. Wieso genau der Wähler sich für das eine oder andere entscheidet, ist nicht geklärt. Die Gestaltung des Wahlzettels sollte auf jeden Fall nichts mit seiner Entscheidung zu tun haben, finde ich.

      Ein Stimmzettel sollte deshalb wenn immer möglich neutral sein und nur zur Entscheidungsäusserung dienen. Informationen dazu können und sollten separat geliefert werden. Also auf einem anderen Blatt.

  2. Erstellt am 15. Juli 2010 um 15:49 | Permanent-Link

    Wohl einer der berühmtesten «Ungleichgewichtswahlzettel»:
    http://upload.wikimedia.org/wi.....chluss.jpg

  3. Erstellt am 15. Juli 2010 um 16:46 | Permanent-Link

    Den Text auf der linken Seite als Abstimmungsfrage hat die Volksinitiative selbst formuliert. Dies war die Frage, mit der sie von Anfang an in den Stufen Volksinitaitive und später Volksbegehren ihre Unterschriften für die Durchführung eines Volksentscheids gesammelt hat.

    Den Text auf der rechten Seite hat die Bürgerschaft, also das Hamburger Landesparlament, verabschiedet. Da die Volksinitiative sich gegen die Bürgerschaft wendet, hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, ihre Position dadurch zum Ausdruck zu bringen.

    Wenn man es wie im Kanton Zürich gemacht hätte und die beiden Texte stünden nicht auf dem Stimmzettel, bliebe nur die Möglichkeit, die Namen der beiden «Parteien» auf den Stimmzettel zu nehmen. Es hätte dann dort gestanden:

    Zur Abstimmung stehen zwei Vorlagen.
    • Die Vorlage der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ – Für den Erhalt des Elternwahlrechts in Klasse 4 und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5“
    • Die Vorlage der Hamburgischen Bürgerschaft

    Sie haben für jede der beiden Vorlagen eine Stimme.

    Vorlage der Volksinitiative:
    Stimmen Sie der Vorlage aus dem Volksbegehren „Wir wollen lernen!“ zu?
    JA O NEIN O
    Vorlage der Bürgerschaft:
    Stimmen Sie der Vorlage der Hamburgischen Bürgerschaft zu?
    JA O NEIN O

    Da der volle Name der Volksinitative praktisch das vollständige Anliegen transportiert, der Name der Bürgerschaft aber schon seit Jahrhunderten Bürgerschaft ist, wäre auf diesem Stimmzettel ebenfalls eine Schieflage gegeben, oder?

  4. Erstellt am 19. Juli 2010 um 17:39 | Permanent-Link

    Ohne Position zur Sachfrage zu beziehen, glaube ich behaupten zu dürfen, dass jemand, der mit der Sachfrage unvertraut ist, so dazu bewegt wird, einer Lösung, die scheinbar «einfacher» oder «klarer» wirkt, den Vorzug zu geben. Wer mag denn schon lange Absätze durchlesen, in denen nicht auf den ersten Blick klar wird, was gemeint ist? Und könnte schon etwas gegen eine «bessere», «gerechtere» und «leistungsfähigere» Schule einwenden?

    Einverstanden – aber genauso könnte man argumentieren, die links aufgeführte Position geniesse einen Vorteil, weil wir üblicherweise von links nach rechts lesen, nicht?

    • Erstellt am 19. Juli 2010 um 17:43 | Permanent-Link

      Klar. Allerdings muss ja ein Teil links stehen. Oder oben. :-)

      • Erstellt am 19. Juli 2010 um 18:02 | Permanent-Link

        Ja, aber welcher Teil?

        Bei Personenwahlen in Vereinen habe ich schon alphabetische Wahllisten erlebt, die Personen mit Nachnamen «hinten» im Alphabet zum Verhängnis wurden … :|

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