Wenn mir etwas aufgefallen ist, seit ich mich näher mit direkter Demokratie beschäftige, dann das: Für direkte Demokratie sprechen sich immer jene Kreise und Parteien aus, die grade oder gefühlt in der Opposition zum Kurs der Exekutive sind. Vor einigen Jahren waren das linksgrüne Kreise, nun ist es die Partei DIE LINKE. Das wäre durchaus lobenswert, würden nicht die gleichen Kreise das Thema wieder bekämpfen, sobald sie selbst an der Macht sind.
Aber zu etwas Konkretem. Wir haben uns mal den siebenseitigen, von Dr. Gregor Gysi und Fraktion unterschriebenen Gesetzesentwurf der Partei DIE LINKE vom 24. März 2010 angeschaut:
DIE LINKE will das Grundgesetz ändern, um direkte Demokratie als dreistufiges Verfahren einzuführen. Die drei Stufen heissen Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
In der ersten Stufe, der Volksinitiative, sollen 100′000 Wahlberechtigte, «Gesetzesvorlagen und andere bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung in den Bundestag einbringen» können. Der Lohn dafür? Eine Prüfung der Zulässigkeit von Bundestag und Bundesrat, also grosser und kleiner Kammer.
Wird sie abgelehnt, kann nach zwei Monaten die zweite Stufe gezündet werden, das Volksbegehren:
«Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten dem Volksbegehren zugestimmt haben. Ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, bedarf der Zustimmung von zwei Millionen Wahlberechtigten.»
Wird auch das Volksbegehren abgelehnt, kommt nach weiteren Fristen dann endlich Stufe 3, der Volksentscheid. Wie der aussehen soll, ist in sechs Punkten umschrieben. Ich hab diesen Artikel 82c mehrfach durchgelesen, aber irgendwie verstehe ich ihn immer noch nicht (liegt das Verständnisproblem bei mir oder geht es Euch auch so?):


Bei allem guten Willen: Wenn ein Gesetzvorschlag wirrer, komplizierter, unverständlicher und mit höheren Hürden versehen ist als die Europäische Bürgerinitiative, dann kann man ihn nur zur Ablehnung empfehlen. Zudem: Wie sollen Gesetze umgesetzt werden können, die kaum verständlich sind? Die können selbst bei einer Annahme nur Papiertiger bleiben.
Mein Vorschlag: Macht einen Vorschlag, der eine Diskussion wert ist. Als Referenz empfehle ich das System, das seit über hundert Jahren in der Schweiz mehr oder weniger problemlos funktioniert.
«Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz»
(dipbt.bundestag.de, PDF-Datei)
Nachtrag, 12 Uhr, mehr_demokratie twittert:

Mag sein, viel eingebracht hat das aber auch nichts, oder?





8 Kommentare
Kapier ich ehrlich nicht, was Sie da nicht kapieren. Das scheint mir klar und durchdacht.
@Ekkehard Knörer: Punkt 4 zum Beispiel bleibt mir ein Rätsel. Im Vergleich zum System, das in der Schweiz in Kraft ist, halte ich aber alle 6 Punkte für kompliziert. Ich empfehle zur Lektüre die Artikel 136 bis 142 aus der Schweizer Bundesverfassung. Im Artikel 142 beispielsweise heisst es (die Punkte 2-4 betreffen das Ständemehr = Mehrheit in den Kantonen bzw. Ländern):
Dagegen steht Punkt 6 im Gesetzvorschlag, der eine 2/3-Mehrheit zum Grundgesetz will und dann auch noch ein Quorum von 25 Prozent. Sorry, aber wenn das so sein soll, dann lieber gar keine Volksrechte auf Bundesebene.
Zugegeben, man könnte sicher an der einen oder anderen Stelle anders formulieren und auch insgesamt anders strukturiene. Aber dem Kern nach ist das alles verständlich. Schauen Sie sich einmal die Verfassungen der Bundesländer mit Volksgesetzgebung an. Sie werden feststellen, das diese zum Teil für Ihre Begriffe noch wirrer geschrieben sind.
Über die Quoren für mag man streiten. Und ein Vergleich mit der Schweiz scheint derzeit nicht fair, den Deutschland und die Schweiz haben historisch entwickelt völlig unterschiedliche «Demokratiekulturen». Entscheidend für mich ist in erster Linie, dass die direkte Demokratie überhaupt in das Grundgesetz findet. Ist dies erst einmal gelungen, so kann man diese auch mit diesem Instrument über die Jahre weiter entwickeln (so wie es auch in den meisten Bundesländern gelaufen ist).
Was mich bei allen bisher vorgelegten Gesetzesentwürfen zur direkten Demokratie jedoch am meisten stört ist, dass dem Volk kein obligatorisches Referendum (zwingend erforderliche Volksabstimmung) für Grundgesetzänderungen von Bundestag und Bundesrat zugestanden wird. Darüber kann ich mcih viel mehr aufregen, als über schwer verständliche Gesetzentwürfe in Juristendeutsch.
@Ronald Saß: Ganz grundsätzlich sind die Volksabstimmungen ja bereits im Grundgesetz, im Artikel 20:
Die sich unterschiedlich entwickelnden Demokratiekulturen sollte man beachten, richtig. Meine Haltung ist: Wenn man schon neue Gesetze einführt, dann doch gleich gute.
@ Ronnie Grob
Ja, den Art. 20 kenne ich – und alle, die sich mit dem Thema beschäftigen. Nur leider gibt es – mit Ausnahme der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29) und der Inkraftsetzung einer Verfassung (Art. 146) – im Grundgesetz keine weiteren Regelungen zum Volksentscheid. Und genau darum geht es ja.
Und ja! Neue Gesetze sollten nach Möglichkeit gute Gesetze sein.
Also hinsichtlich der undemokratischen Abstimmungsklauseln (2/3-Mehrheit + Beteiligungsquorum) in der Vorlage der Linken teile ich die Kritik an diesem Entwurf.
Was die Verständlichkeit betrifft, kann ich die Kritik nicht nachvollziehen. Wenn man den analogen Gesetzentwurf von Mehr Demokratie e.V. als Referenz nimmt, sind solche Formulierungen nichts ungewöhnliches. Auch bei der Volksgesetzgebung liegt die Tücke im Detail und es hat immer seinen Grund weshalb etwas so und nicht anders geregelt wurde.
Man sollte sich jeweils an positiven Beispielen orientieren, nicht an den negativen … das Verfahren, das DIE LINKE vorschlägt, erscheint mir viel zu kompliziert um direktdemokratischer Alltag werden zu können.
Hat sich eigentlich schon jemand die Mühe gemacht, den Vorschlag DER LINKEN zu visualisieren?
Direkte Demokratie setzt eine hohe Beteiligung des Volkes voraus.Bei dem Staat lebnswichtigen Hochrangigen Entscheidungen wenigstens von 90% der Bürger.Bei solchen Entscheidungen muß Beteiligungspflicht herrschen ,damit nicht von 50%tiger Wahlbeteiligung gewählte Karrenzieher im Bundestag machen können was sie wollen.Sie müssen sich dem Willen des Volkes Beugen,denn das Volk ist Inteliegenter als diese VOLKSVERTRETER!!!