Im Schweizer Kanton Appenzell-Ausserrhoden steht am 13. Juni 2010 die Abstimmung zu einer Initiative über die «Wiedereinführung der Landsgemeinde» an (die 1997 direktdemokratisch abgeschafft wurde). Dafür kämpft ein Initiativkomitee mit angehängter Unterstützerschaft, dagegen sind unter anderem die Regierung und das Parlament. Eine kleine Gruppe mit dem Namen «Nein zur der Landsgemeinde in AR am 13. Juni 2010» hat sich bei Facebook versammelt.
Auf der Website der Landsgemeinde-Befürworter sind Argumente und Leserbriefe zum Thema dokumentiert, der Text des Landsgemeindelieds ist nachzulesen und die nächsten Termine. Es ist auch ein Spendenkonto eingerichtet.
«‹Die Abschaffung der Landsgemeinde war der grösste Fehler in den letzten 100 Jahren›, sagt die FDP-Nationalrätin und frühere Frau Landammann Marianne Kleiner. Das Gefühl des Zusammenhalts sei verloren gegangen. Und die Abschaffung der Versammlungsdemokratie habe zu einer Entpolitisierung der Bevölkerung geführt: ‹Die kantonale Politik findet fast nur noch zwischen der Regierung und dem Kantonsrat statt.›»
Die Revanche der Urdemokraten
(tagesanzeiger.ch, Antonio Cortesi)




4 Kommentare
Wer hier wirklich die Traditionalisten sind, ist nicht so klar, wie im Tagi-Artikel suggeriert wird. Auslöser zur Abschaffung der Landsgemeinde war die Umwandlung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu einer richtigen Demokratie mit der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1989 (immerhin per Volksbeschluss, ganz im Gegensatz zu Innerrhoden, der vom Bundesgericht zu diesem Schritt gezwungen werden musste; aber dies nur so nebenbei). Viele traditionelle Ausserrhödler fanden es gar nicht lustig, mit den Frauen in den Landsgemeindering steigen zu müssen, womit sie kurzerhand für die Abschaffung der Folklore votierten.
Die Landsgemeinde bedeutet nicht per se einfach mehr oder eine bessere Demokratie. Im Tagi-Artikel steht nämlich weiter:
Sollte die Landsgemeinde im Kanton Appenzell Ausserrhoden wieder eingeführt werden, könnte man allenfalls versuchen, bei der Umsetzung etwaige Demokratiedefizite zu beheben – immerhin hat die Landsgemeinde auch Vorteile wie die unmittelbaren Voten vor Ort … geheime Abstimmungen und Wahlen beispielsweise wären auch an Landsgemeinden durchaus möglich.
Die Vorteile der Landsgemeinde sind unbestritten – aber auch die Nachteile.
Landsgemeinden haben etwas Bestechendes und Archaisches. Vor allem liefern sie starke Bilder, die den Eindruck von Urdemokratie hinterlassen. Wohlgemerkt: Den Eindruck. Denn es geht nicht um «etwaige» Demokratiedefizite, sondern um handfeste. Einige davon lassen sich vielleicht kompensieren; bei anderen wiederum ist dies vielleicht nicht mal erwünscht. Geheime Abstimmungen z.B. dürften nicht im Sinne einer Landgemeinde sein, die ihre Berechtigung darin sieht, von Offenheit und Transparenz zu leben (abgesehen davon, dass es extrem aufwendig ist, eine fünfstellige Anzahl von Stimmen während einer Landsgemeinde eben mal schnell hieb- und stichfest nachzuzählen).
Offenheit und Transparenz sind ja gut und recht – solange man selber mit seiner Meinung der politischen Mehrheit angehört. Für alle anderen ist eben gerade diese Offenheit nicht unbedingt ein Vorteil – speziell in einem Kanton, der klein genug für die Durchführung von Landsgemeinden ist.
Nachtrag per Kommentar:
(via NZZ/SDA, http://www.nzz.ch/nachrichten/.....67982.html)