Andreas Stricker.
Nein, in diesem Beitrag geht es nicht um das Verhältnis der katholischen Kirche zu demokratischen Gepflogenheiten. Und obwohl es aktuell wäre, geht es auch nicht darum, ob die Kirche Fälle von Priestern, die sich sexueller Übergriffen an Kindern schuldig gemacht haben, intern erledigen darf, oder ob sich die Fehlbaren nicht doch zwingend vor staatlichen Gerichten zu verantworten haben.

Bild: Flickr/Dextera Photography, CC BY-SA-Lizenz.
In dem Beitrag geht es um ein viel profaneres Thema, doch eines mit dem Potential, regelmässig die Emotionen hochgehen zu lassen: Das Kirchengeläut. Noch immer geniessen christliche Kirchen in der Schweiz das Privileg, per Bundesgerichtsbeschluss mit dem Glockengeläut gegen sämtliche Lärmschutzverordnungen verstossen zu dürfen.
Wo nachts die Glocken schweigen, passiert dies im freiwilligen Verzicht der jeweiligen Kirchgemeinden. Sich als Betroffener auf dem Gerichtsweg gegen eine mögliche Lärmbelästigung zu wehren ist aussichtslos. In einer direkten Demokratie bliebe da theoretisch noch der Weg über einen plebiszitären Mehrheitsbeschluss – doch eben nur theoretisch.
Da die Kirchgemeinden vollkommen frei sind in ihrer Entscheidung, die Glocken nachts läuten oder schweigen zu lassen, kann ein Mehrheitsbeschluss nur innerhalb einer Versammlung der betreffenden Kirchgemeinde stattfinden. Damit ist bereits ein wesentlicher Teil der Betroffenen ausgeschlossen – nämlich alle, die nicht Mitglied eben dieser Kirchgemeinde sind. In meiner Zeit als freier Journalist in einem ländlichen Kanton habe ich etliche solcher Versammlungen erlebt.
Sie laufen nicht selten wie folgt ab: Schon vor der Versammlung wundert sich der Aktuar über den ungewohnt grossen Aufmarsch von Stimmberechtigten. Und tatsächlich füllen sich vorab die hinteren Bankreihen mit zumeist älteren Leuten, unter denen manches grimmige Gesicht zu sehen ist. Dann werden alle Geschäfte zügig abgehandelt bis zum Traktandum «Abänderung der Läutordnung».
Die Diskussion wird äusserst rege benutzt. Vom gestandenen Sozialdemokraten («Ich wohne jetzt schon seit 25 Jahren gleich neben der Kirche und mich hat das Glockengeläut noch nie gestört!») bis zum alteingesessenen Metzgermeister («Der Einsprecher wohnt ja erst seit 20 Jahren neben der Kirche, doch unsere Kirche steht bereits seit 1905!») melden sich alle zu Wort. Obwohl sich ab und zu eine mässigende Stimme zögerlich meldet, kommt im Saal Pogromstimmung auf.
Nachdem sich der Präsident zwischendurch mit einigen nur halbherzig mässigenden Voten zu Wort gemeldet hat, schreitet er schliesslich zur Abstimmung, nicht aber ohne vorher klargemacht zu haben: «Ich kann Ihnen garantieren, dass der betreffende Handwerker von der Kirchgemeinde keine Aufträge mehr bekommen wird». (Der «Handwerker» ist jener Dorfbewohner, der neben der Kirche wohnt und die Kirchenbehörde vermutlich freundlich ersucht hat, nachts die Glocken abzuschalten.) Die Abänderung der Läutordnung wird mit rund zwei Dritteln abgelehnt, und im Dorf herrscht wieder Ruhe – oder je nach Standpunkt eben nicht.
Schon immer fragte ich mich, warum in der Schweiz in diesem spezifischen Punkt des Kirchengeläuts das direktdemokratische Prinzip ausgehebelt ist und nicht alle Betroffenen, sondern nur die Lärmverursacher in freundeidgenössischer Manier über diese Frage befinden dürfen. Doch ob das Problem mit einer direktdemokratischen Abstimmung, die ihren Namen verdient, tatsächlich gelöst werden könnte, da möchte ich doch noch das eine oder andere Fragezeichen setzen. Das Stichwort heisst «Sankt Florian-Prinzip». Doch dazu vielleicht ein andermal mehr.




8 Kommentare
Ein Merkwürdiges Demokratieverständnis hast Du! Nach dieser Logik dürften die Nachbarn der Familie Flüglistaller entscheiden, ob Dorli Flüglistaller weiterhin Blockflötenunterricht nehmen darf oder nicht, weil es ja die Nachbarn sind, die unter den Immissionen leiden. Und was Du trotz reger Journi-Tätigkeit in der helvetischen Provinz nicht zu wissen scheinst: In mancher Kirche wurde noch bis in die 70er Jahre die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde abgehalten. Demokratie und Christenstum sind in der Schweiz aufs engste Verbunden. Zumindest protestantisches Christentum und Demokratie. Warum sollte nun ein konfessionsloser Nachbar mehr Rechte haben auf die Läuteordnung einzuwirken als die Kirchgemeindeversammlung? Mittlerweile kaufen ja selbst Sozialdemokraten Aktien von kapitalistischen Firmen, um an der Aktionärsversammlung auftreten zu können. «Ekklesia» (Kirche) meinte im Alten Griechenland die Volksversammlung. Wer zur Volksversammlung nicht will, der galt den ersten Demokraten des Abendlandes als «Eigenbrötler», auf griechisch: Idiot. Heute äussern sich «Idioten» in Blogs: wie Figura zeigt.
Die Aufklärung mit all ihren Segen – inklusive der Trennung von Kirche und Staat – scheint spurlos an dir vorbeigegangen zu sein. Ich wäre ja schon fast zufrieden, wenn an Stelle des Lärmverursachers (Kirchgemeinde) die politische Gemeinde über Lärmemissionen zu Ruhezeiten befinden könnte. Doch auch dann bliebe noch die Frage offen, warum einige Insitutionen vor dem Gesetz gleicher sind als andere.
Vielleicht, weil wir in der Schweiz keine (konsequente) Trennung von Kirche und Staat kennen?
So wirds wohl sein.
Immerhin bedeutet das schweizerische Staatskirchentum, dass die Mitglieder der römisch-katholischen Staatskirchen ein gewisses Mass an Demokratie nutzen können – ohne Staatskirchentum geniessen Katholiken normalerweise kein Mitbestimmungsrecht bei Pfarreiangelegenheiten.
@Martin: Ja. 1848 machte das wohl durchaus Sinn. Aus heutiger Sicht ist das aber eher eine innerkatholische Angelegenheit. Wie viel die Katholiken in innerkirchlichen Angelegenheit mitbestimmen dürfen, ist mir als Nichtbetroffener eigentlich schnurz.
Passend zum Thema ein aktueller «Tages-Anzeiger»-Bericht:
http://www.tagesanzeiger.ch/zu.....y/24172505
Das erwähnte Egg ist eine Gemeinde im Kanton Zürich in der Schweiz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Egg_ZH
Wer bei den Kirchen nach Nächstenliebe oder gar Feindesliebe sucht, der ist definitiv am falschen Ort. Privilegien werden ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Geht-Nicht-Mehr verteidigt.
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