Die deutsche Netzgemeinde jubelte zuletzt über das Bundesverfassungsgericht, als dieses die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig einstufte. Der neue Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, hält eine Ergänzung des Parlaments durch direktdemokratische Instrumente für sinnvoll:
«Die parlamentarische Demokratie hat sich im Kern bewährt. Aber eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, vor allem bei Änderungen des Grundgesetzes.»
Interview mit Andreas Voßkuhle
(taz.de, Christian Rath)
